Jagd auf Haustiere

Fallenopfer Katze
Fallenopfer Katze

Etwa 300.000 Katzen und ca. 30.000 Hunde fallen deutschen Hobbyjägern jedes Jahr zum Opfer. Als Grund für Abschüsse, Fallenfang und Katzentötungen durch »raubzeugscharfe« Jagdhunde gibt der Deutsche Jagdschutzverband gern das angebliche Wildern der Tiere an.
Es ist nicht abzustreiten, dass es wirklich wildernde Hunde gibt, deren Besitzer sich allerdings grob fahrlässig verhalten. Jedes Tier hat das Recht auf ein ungestörtes Dasein, auch Wildtiere. Die wahren Gründe für die Vernichtungsfeldzüge gegen Haushunde und -katzen sind jedoch weitaus erschütternder.
Hunde und Katzen werden als »Geißeln der Wildbahn« bezeichnet, denen man »unbeirrt den Krieg erklären muss«, schreibt der vom Deutschen Jagdschutz-Verband für sein gesamtliteraisches Schaffen ausgezeichnete Jäger und Jagdautor Behnke. »Sie werden nicht bejagt, sie werden bekämpft!« Im Lehrbuch »Fallenjagd und Fallenfang« propagiert er die Verwendung von Totschlagfallen zur »Bekämpfung der Katzenplage«. Die Paranoia geht noch weiter: Unter anderem wird vorgeschlagen, jede Katze im Alter von spätestens zwei Jahren zur humanen Tötung abliefern zu lassen, um diesen unliebsamen angeblichen Beutekonkurrenten endgültig aus dem Weg zu schaffen.

Gesetzlich erlaubt ist, dass Katzen getötet werden dürfen, wenn sie sich (abhängig von den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes) mehr als 200-500 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt aufhalten. Dabei ist unerheblich, ob das Tier friedlich in der Sonne liegt und schläft oder gespannt ein Mauseloch beobachtet. Ertappt der Jäger die Katze beim »Wildern«, darf er sie sogar innerhalb dieser Schutzzone umbringen.

Für Hunde besteht entgegen der Meinung vieler Hundebesitzer keinerlei Schutzzone. Im Wald sind sie abseits von Wegen angeleint zu führen, dürfen jedoch auf diesen (und in einigen Bundesländern auch einige Meter rechts und links davon) unangeleint laufen. Sie müssen sich stets im Einwirkungsbereich des Besitzers/Führers aufhalten, d.h. in Sichtweite sein und auf Ruf oder Pfiff umgehend zu diesem zurückkehren. Wann diese Einwirkungsmöglichkeit endet, bestimmt allerdings hier einzig und allein derjenige, der das Gewehr trägt...
Was der Hunde- oder Katzenbesitzer nach dem ersten Entsetzen über den toten Hausgenossen noch so alles erlebt, glaubt niemand, der es nicht selbst miterlebt hat: In vielen Fällen wird das getötete Tier einfach vom Jäger mitgenommen, obwohl es rechtmäßig dem Eigentümer zusteht und diesem auf Verlangen auszuhändigen ist. Im ersten Schock wehrt sich kaum ein Geschädigter. Und wenn das Tier erst einmal in der Tierkörperverwertungsanstalt zu Seife gekocht wurde, ist eine ballistische Untersuchung kaum noch möglich...

Kommt es dennoch dazu, dass ein Hundebesitzer Anzeige erstattet, scheitert dies oft schon im Anfangsstadium: Der Hundebesitzer ist aufgeregt, erkundigt sich evtl. telefonisch bei der nächsten Polizeidienststelle, anstatt eine schriftliche Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einzureichen. Der Jäger wird vorgeladen und hat dann alle Möglichkeiten, sein Tun zu rechtfertigen. So geschieht es oft, dass ein Jagdkollege angegeben wird, der den »wildernden« Hund von einem Hochsitz, aus einem Auto, hinter einem Baum versteckt mit dem Feldstecher beobachtet haben will, sich jedoch erstaunlicherweise nicht zu erkennen gegeben hat, als der Schuss fiel. Hier stehen die Aussagen gegeneinander, und es ist Ermessenssache des Richters, eine Entscheidung zu treffen.

Ein ehemaliger Jäger äußerte in einem Diskussionsforum folgende Ansicht über den jägerlichen Drang, Haustiere in ihr Beutespektrum miteinzubeziehen: »In der Regel geschieht dies aus reinem Frust, wenn man nach stundenlangem Ansitzen weder Anblick hatte noch zum Schuss kommt. Läuft dem Jäger dann auf dem Weg zu seinem Fahrzeug eine solch arme Kreatur über den Weg, dann macht man ihr ohne Bedenken „Dampf“ und kommt so nicht „mit blanken Läufen“ nach Hause.«

Fallenopfer
Fallenopfer